„Schuwardt, wir müssen reden!“

Beim letzten Mal hatte ich geschrieben, wie gut es sein kann, alles zum Thema Erbe bereits zu Lebzeiten zu klären.

Manchmal geht es einfach zu schnell, oder du hast zu lange gezögert, das Thema Erbe anzusprechen. Deine Eltern haben unklare Regelungen getroffen, die nach ihrem Tod zu Streit führen. Ihr habt nicht klären können, wie denn die Beisetzung erfolgen soll. Während du trauerst, wollen deine Geschwister schon wissen, wie viel Geld ist denn eigentlich da.

Die Vorwürfe werden laut: „Du hast als jüngstes Kind doch die größten Freiheiten gehabt, während ich als Ältester der Familie erst mal alle Rechte für dich erkämpft habe.
Wem hast du es denn zu verdanken, dass du als 16-jährige wie ich, der 3 Jahre älter ist, auch schon bis 22 Uhr wegbleiben durftest?“

Das kennt doch jeder. Jetzt nach dem Tod der Eltern sind sämtliche Rücksichtnahmen überflüssig geworden. Und du willst doch eigentlich nur, dass alles in Ruhe geregelt wird.

Und wenn nun mal gar nichts geregelt ist, oder etwas geregelt worden ist, was zu Konflikten und Streit führt, gibt es denn einen anderen Weg als zu einem Anwalt zu gehen?

Ich bin der Meinung, dass es einen solchen Weg gibt. Mithilfe der Mediation könnt ihr in dieser schier ausweglosen Situation, trotz Trauer und Emotionen würdevoll streiten und euch friedlich einigen.

Wie werde ich mit euch zusammenarbeiten?

  • Wir analysieren gemeinsam mit deinen Miterben, ob ihr einen Weg gemeinsam gehen könnt oder müsst, weil sich das geerbte Vermögen nur schwer teilen lässt.
  • Ich berate deine Familie und dich, wie ihr gemeinsam das Vermögen verwalten könnt
  • Ich arbeite mit dir und deinen Geschwistern etwa 2 volle Tage
  • Ich bin wertschätzend und empathisch in der Beziehung

Was hast du davon?

  • Du erfährst Ruhe und Entlastung in der Trauerphase,
  • Du und deine Familie verstehen die wirklichen Ursachen, wieso ihr euch streitet
  • Du und deine Familie könnt erarbeiten, wie ihr das Vermögen gemeinsam bis zur Auseinandersetzung verwalten wollt.
  • Ihr könnt ohne lange und teure Rechtsstreitigkeiten euer geerbtes Vermögen verteilen und damit die zufällig entstandene Erbengemeinschaft auflösen.

Warum sollte das nur bei einer Ehescheidung möglich sein, einen anderen Weg zu gehen. Warum nicht auch in Erbfällen.

Also sprich mich an, ich helfe dir und deiner Familie mit großer Empathie und Wertschätzung in der Beziehung weiter.

In diesem Sinne: „Schuwardt, wir müssen reden!“

Dein Egbert Schuwardt
Mediator | Coach | Berater

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert