Niccoló Machiavelli (1469 – 1527), italienischer Staatsmann und Schriftsteller

Ist deine Familie noch intakt?

Erbstreitigkeiten bieten insbesondere für Juristen alles, wovon sie träumen:
Komplexe Streitfälle, hohe Gegenstandswerte für die Gebührenrechnung und insbesondere intensive menschliche Auseinandersetzungen.

Neben meiner Mediationstätigkeit bin ich auch Testamentsvollstrecker und bekomme häufig mit, dass der Erblasser mich einsetzt, um möglichen Streit zu vermeiden. Woran liegt das, dass gerade bei Erbfällen die Streitigkeiten entstehen?

Häufig hängt es an unklaren Regelungen im Testament. Aber häufig – so meine Erfahrung – sind es tiefe Verletzungen, die lange Jahre zurückliegen.

So hatte ich mal einen Fall, bei dem 2 Brüder, die juristische und steuerrechtliche Ausbildungen hatten über Jahre gestritten haben. Der jüngere Bruder wurde von den Eltern zum Testamentsvollstrecker berufen. „Ist der vielleicht mehr wert, als ich?“ – sagte der ältere, der Steuerberater ist. Den Beweggrund der Eltern konnte man nicht mehr ergründen. Zum Schluss ging der Streit um die Zuordnung von Büchern. Wer sollte die bekommen?

Die Spannungen haben wahrscheinlich schon Jahre zwischen den Brüdern – vielleicht auch zwischen den Eltern und den Brüdern. Die Teilhabe am Nachlass ist für die Stellung innerhalb der Familie für die Erben sehr wichtig. Insbesondere zeigt es die Beziehung zum Erblasser.

Die besondere Schwierigkeit liegt m.E. darin, dass das Band, welches die Familie noch zusammengehalten hat, verstorben ist. Die Rücksichtnahme auf die Eltern ist nicht mehr erforderlich. Dies führt zu der Intensität, mit der Erbstreitigkeiten ausgetragen werden.

Ein starker Testamentsvollstrecker kann ein Mittel sein. Aber auch als Testamentsvollstrecker helfen meditative Kompetenzen. In einem ersten Gespräch mit den Erben merkt man, was in der Familie los ist.

Insbesondere wenn der Auftrag im Testament lautet den Nachlass aufzuteilen, so sind die Emotionen zu beachten, die die Erben möglicherweise haben, wenn Gegenstände geteilt werden oder veräußert werden müssen.

Einen solchen Auftrag habe ich zurzeit. Als Testamentsvollstrecker sollte ich das Elternhaus verkaufen. Eine der Miterben wohnte bis zum Tod der Mutter mit im Haus. Die ganze „Kindheit“ der Miterbin war im Haus noch zu finden. Eigentlich nicht weiter erstaunlich, dass diese Beteiligte selber das Haus ausräumen wollte und viel Zeit benötigte, um Abschied zu nehmen. Sie ist letztendlich in eine andere Stadt gezogen.

Ohne mediative Begleitung hätte es hier zu Konflikten mit den anderen Erben kommen können, die an einem schnellen Verkauf des Hauses interessiert waren.

Interesse? Du bist herzlich eingeladen.

Dein Egbert Schuwardt
Mediator und Berater

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