„Der eine pflanzt den Baum, der andere ißt die Pflaum.“ [1]

Im ersten und zweiten Blogbeitrag habe ich dir vorgestellt, wer alles an dem Nachfolgeprozess beteiligt sein kann. Ich habe im 2. Blogbeitrag die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt.

Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema Fairness und Gerechtigkeit.

Der Begriff Gerechtigkeit bezeichnet seit jeher eine menschliche Tugend. Nach klassischer Auffassung ist sie ein Maßstab für ein individuelles menschliches Verhalten.

Im Lukasevangelium (Kapitel 15, Vers 11 – 32) wird uns das Gleichnis vom verlorenen Sohn näher gebracht. Vielfach wird es auch als das Gleichnis „Von der Liebe des Vaters“ bezeichnet.

Der jüngere Sohn hat von seinem Vater vorab seinen Erbteil verlangt. Nachdem der Vater das Erbe ausgezahlt hat, verprasst der Sohn das Geld im Ausland, da er in Saus und Braus lebte. Als er alles ausgegeben hatte, lebte der jüngere Sohn in Armut und es ging ihm schlecht. Der Sohn hat sich seiner Familie erinnert und ist zum Vater zurückgegangen, der aus lauter Freude ein großes Fest feierte. Der ältere Sohn, der beim Vater geblieben ist, wurde wütend.

Kennt das nicht jeder auf seine Art? Der Vater hat einen Betrieb, und ein Sohn oder Tochter arbeitet von der Lehre an im Betrieb und ein anderes Kind hat im Ausland studiert und kommt Jahre später in den Betrieb. Der Vater muss sich jetzt entscheiden.

Er trifft eine Entscheidung im Spannungsfeld zwischen Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit.

Gerechtigkeit beruht nach Epikur (341 bis 271 v.Chr.)auf der Übereinkunft zwischen den Menschen:

„Gerechtigkeit ist nicht etwas an und für sich Seiendes, sondern ein Umgang miteinander (an jeweils beliebigen Orten abgeschlossener Vertrag), einander nicht zu schädigen und nicht geschädigt zu werden“

Hieraus ergeben sich diverse Kriterien der Gerechtigkeit, nach denen auch heute noch gehandelt  wird:

  • Bedürfnisprinzip, Bedürfnissen gerecht werden
  • Vertragsprinzip, dem Vereinbarten gerecht werden
  • Leistungsprinzip, wer viel (für die Gemeinschaft, Familie) leistet, dem steht mehr zu
  • Gleichheitsprinzip, jeder bekommt das Gleiche
  • Gleichberechtigungsprinzip, Angleichung von Rechten und Chancen (z.B. zwischen Mann und Frau)

Ungerechtigkeit ist eine Verletzung der Gerechtigkeit. Willkür ist einer der Hauptgründe für Ungerechtigkeit, weil durch sie das Prinzip der Unparteilichkeit durchbrochen wird. [2]

Zu Beginn des Beratungsprozesses werden wir gemeinsam Themen sammeln.

Der Beratungsprozess mündet idealerweise in einer Familiencharta. Dies ist eine gemeinsam erarbeitete Regelung der Familie, die Erbregelungen und Gesellschaftsverträge ergänzt und begleitet.

Konflikte sind dazu da, um gelöst zu werden,

herzlichst dein Egbert Schuwardt
Mediator und Berater

[1] Deutsches Sprichwort

[2] Wikipedia Gerechtigkeit

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